Honorar

Welche Krankenkassen beteiligen sich an den Leistungen?

In meiner Praxis haben Sie folgende Möglichkeiten, sich von mir behandeln zu lassen:

  1.  Für Gesetzlich Versicherte: mit einer Privatverordnung für "Osteopathie"  (Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer GKV, inwiefern diese sich an "Osteopathie"  beteiligt)
  2. Direktzugang über Heillpraktiker-Zusatzversicherung zur gestzlichen KV oder PKV mit Heilpraktikerleistungen
  3. Selbstzahler
  4. private physiotherapeutische Verordnung für Krankengymnastik/Manuelle Therapie/KMT Ihres Arztes

Osteopathie, Chiropraktik, Dry Needling und Traumatherapie:
-Therapiestunde € 95

Bioresonanztherapie:
- Akuttherapie (va. während der Allergiesaison): 3 Therapiestunden total € 255
- Basistherapie (zur Stärkung des Immunsystems) mit 15 Sitzungen a 20 Min total € 450 (Rechnung in drei Blöcke zu € 150 gesplittet. Sie können auch nach einem Block die Therapie pausieren.)
- Hintergrundtherapie (nach der Basistherapie) mit Nosoden vorhandener Reste von früheren viralen und bakteriellen Krankheiten, die das Immunsystem noch immer belasten.

Fasten
- Fastenbegleitung für 2 Stunden: diese beinhalten die  Beratung, die Verlaufsberatung und 2x Bioresonanztherapie zur Entgiftung, total € 150

Bitte beachten Sie, dass Heilpraktiker-Leistungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Jedoch bieten diese und andere Unternehmen Zusatzversicherungen an, die die Heilpraktiker-Kosten teilweise oder ganz zurück erstatten. In der Regel werden, je nach Vertrag, Behandlungsgebühren von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.


Ich rechne nach der GebüH beziehungsweise nach den Beihilfesätzen für Physiotherapie ab. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich mein Honorar nicht immer danach richtet, was von Ihrer Versicherung erstattet wird, da es unterschiedliche Verträge zwischen der PKV und den Versicherten gibt. Ich achte aber auf eine sinnvolle Zusammenstellung der Leistungsnummern.

 

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